Rechtsprechung
OLG Schleswig, 13.09.2002 - 2 W 158/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterbringung wegen schizoaffektiver Psychose (bipolare Störung); Anforderung an Feststellungen zur "Bedrohung"; Ableitung einer Gefährdungslage; Anhörung des Betroffenen; Einholung eines Sachverständigengutachtens ; Vernehmung von Zeugen
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Darlegung der tatsächlichen Voraussetzungen für eine öffentlich-rechtliche Unterbringung
- Judicialis
PsychKG S.-H. § 7; ; FGG § 12
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PsychKG S.-H. § 7; FGG § 12
Allein aus dem Gebrauch des Wortes "Bedrohung" ohne näheren Bezug kann noch nicht auf das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für eine Unterbringung nach § 7 PsychKG S.-H. geschlossen werden. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Lübeck, 30.08.2002 - 7 T 409/02
- OLG Schleswig, 13.09.2002 - 2 W 158/02
Papierfundstellen
- FamRZ 2003, 477 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96
Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen …
Auszug aus OLG Schleswig, 13.09.2002 - 2 W 158/02
Es ist unverzichtbare Voraussetzung rechtsstaatlichen Verfahrens, daß Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (BVerfG NJW 1998, 1774, 1775; BayObLG FamRZ 2002, 909, 910). - BayObLG, 17.12.2001 - 3Z BR 386/01
Unterbringung des Betreuten - Wirksamkeit aufhebender Beschwerdeentscheidung mit …
Auszug aus OLG Schleswig, 13.09.2002 - 2 W 158/02
Es ist unverzichtbare Voraussetzung rechtsstaatlichen Verfahrens, daß Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (BVerfG NJW 1998, 1774, 1775; BayObLG FamRZ 2002, 909, 910).
- OLG Schleswig, 11.01.2006 - 2 W 231/05
Vorläufige Unterbringung nach dem PsychKG: Erforderlichkeit konkreter und …
Nur auf diese Weise hätte sich die Kammer ein umfassendes Bild über die fraglichen Drohungen sowie über deren konkreten Anlass machen können (vgl. Senatsentscheidung vom 13.09.2002 - 2 W 158/02 [Recht und Psychiatrie 2003, 29, 30]). - OLG Schleswig, 27.03.2003 - 2 W 10/03
Voraussetzungen einer Unterbringung nach PsychKG
Der Senat hat sich mit seinen Entscheidungen vom 17.6.1999 (FamRZ 2000, 247), vom 23.11.2000 (FamRZ 2001, 938) und vom 13.9.2002 (BtPrax 2003, 41 = SchlHAnz 2003, 42) an diesen Maßstäben orientiert und Entscheidungen beanstandet, denen kein hinreichend konkreter und nachvollziehbarer Sachverhalt zugrunde lag.